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Die Mitgliederversammlung
wird mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einberufen. Als oberstes Beschlussorgan hat sie folgende Aufgaben:
- Satzungsänderungen
- Auflösung der Vereins
- Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts- und Kassenberichtes
- Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern
- Erstellung einer Vereinsordnung
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Wahl von Kassenprüfern
- Entscheidung über den Haushaltsplan.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Eltern gefasst (Ausnahme: Satzungsänderungen nur mit 2/3 Mehrheit).
Weitere Details zum Ablauf und zu den Stimmrechten und Wahlprozedere findet sich in unserer Satzung.








